Erklärung der Pauschalen

Erstellt von Dennis Rieso, Geändert am Fr, 23 Aug um 2:41 NACHMITTAGS von Nico Enevoldsen

Pauschale "pro Stunde €"


In diesem Beispiel ist die Pauschale für "Fahrt- und Dokumentationszeiten" mit 10,00 € pro Stunde angegeben.

Auf der Rechnung wird die Zeit von 2,85 Stunden (was 2 Stunden und 51 Minuten entspricht) für Fahrt- und Dokumentationszeiten aufgeführt.


Die Berechnung erfolgt wie folgt: Anzahl der Stunden (2,85) × Stundensatz (10,00 €) = 28,50 €





Pauschale "pro Stunde %"


Bei dieser Rechnung wird ein Prozentsatz von 10 % auf die Anzahl der geleisteten Stunden (2,85 Stunden) angewendet, 

und dieser Zeitanteil wird dann mit dem Stundensatz von 100,00 € multipliziert.


Die Berechnung erfolgt wie folgt: 

2,85 Stunden × 10 % = 0,285 Stunden

0,285 Stunden × 100,00 € = 28,50 €


 




Pauschale "pro Rechnung €"


In diesem Beispiel beträgt die Pauschale 10,00 € pro Rechnung. Das bedeutet, dass unabhängig von der Anzahl der erbrachten Stunden oder der Höhe des Hauptbetrages, ein fester Betrag von 10,00 € für Fahrt- und Dokumentationszeiten zu jeder Rechnung hinzugefügt wird.


 




Pauschale "pro Rechnung %"


In diesem Beispiel beträgt die Pauschale 10 % des Rechnungsbetrags.

Die Rechnung zeigt:

  • SPFH: 285,00 €
  • Die Pauschale „Fahrt- und Dokumentationszeiten“ wird als 10 % von 285,00 € berechnet, was zu einem zusätzlichen Betrag von 28,50 € führt.

Die Berechnung erfolgt wie folgt: 285,00 € × 10 % = 28,50 €


 




Pauschale "pro Stunde % (Std. ausgewiesen)"


In diesem Beispiel beträgt die Pauschale 10 % der erbrachten Stunden.

Die Rechnung zeigt:

  • SPFH: 2,85 Stunden (2 Stunden und 51 Minuten) zu einem Stundensatz von 100,00 € pro Stunde, was insgesamt 285,00 € ergibt.
  • Die Pauschale „Fahrt- und Dokumentationszeiten“ wird als 10 % dieser Zeit berechnet: 2,85 Stunden × 10 % = 0,285 Stunden (17 Minuten). Da dies mit ausgewiesen wird, rundet hier ggf. die Formel: 0,29 Stunden (auch 17 Minuten).
  • Diese 0,29 Stunden werden dann ebenfalls mit dem Stundensatz von 100,00 € multipliziert, was zu einem zusätzlichen Betrag von 29,00 € führt.
  • Die Stunden werden hier separat mit ausgewiesen.


 




Pauschale "Anteil indirekt %"


In diesem Beispiel wird ein Prozentsatz von 10 % auf die erbrachte Zeit angewendet.

Die Rechnung zeigt:

  • SPFH: 2,85 Stunden (2 Stunden und 51 Minuten) zu einem Stundensatz von 100,00 € pro Stunde, was insgesamt 285,00 € ergibt.
  • Die 285,00 € entsprechen 90 % des Endbetrags.
  • Rechenweg: Um auf 100 % zu kommen, teilt man die 285,00 € durch 0,9 (weil 90 % = 0,9) und die Pauschale selbst ist der Unterschied zwischen den 100 % und den 90 % -> 316,67€−285,00€ = 31,67€.






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