Pauschale "pro Stunde €"
In diesem Beispiel ist die Pauschale für "Fahrt- und Dokumentationszeiten" mit 10,00 € pro Stunde angegeben.
Auf der Rechnung wird die Zeit von 2,85 Stunden (was 2 Stunden und 51 Minuten entspricht) für Fahrt- und Dokumentationszeiten aufgeführt.
Die Berechnung erfolgt wie folgt: Anzahl der Stunden (2,85) × Stundensatz (10,00 €) = 28,50 €
Pauschale "pro Stunde %"
Bei dieser Rechnung wird ein Prozentsatz von 10 % auf die Anzahl der geleisteten Stunden (2,85 Stunden) angewendet,
und dieser Zeitanteil wird dann mit dem Stundensatz von 100,00 € multipliziert.
Die Berechnung erfolgt wie folgt:
2,85 Stunden × 10 % = 0,285 Stunden
0,285 Stunden × 100,00 € = 28,50 €
Pauschale "pro Rechnung €"
In diesem Beispiel beträgt die Pauschale 10,00 € pro Rechnung. Das bedeutet, dass unabhängig von der Anzahl der erbrachten Stunden oder der Höhe des Hauptbetrages, ein fester Betrag von 10,00 € für Fahrt- und Dokumentationszeiten zu jeder Rechnung hinzugefügt wird.
Pauschale "pro Rechnung %"
In diesem Beispiel beträgt die Pauschale 10 % des Rechnungsbetrags.
Die Rechnung zeigt:
- SPFH: 285,00 €
- Die Pauschale „Fahrt- und Dokumentationszeiten“ wird als 10 % von 285,00 € berechnet, was zu einem zusätzlichen Betrag von 28,50 € führt.
Die Berechnung erfolgt wie folgt: 285,00 € × 10 % = 28,50 €
Pauschale "pro Stunde % (Std. ausgewiesen)"
In diesem Beispiel beträgt die Pauschale 10 % der erbrachten Stunden.
Die Rechnung zeigt:
- SPFH: 2,85 Stunden (2 Stunden und 51 Minuten) zu einem Stundensatz von 100,00 € pro Stunde, was insgesamt 285,00 € ergibt.
- Die Pauschale „Fahrt- und Dokumentationszeiten“ wird als 10 % dieser Zeit berechnet: 2,85 Stunden × 10 % = 0,285 Stunden (17 Minuten). Da dies mit ausgewiesen wird, rundet hier ggf. die Formel: 0,29 Stunden (auch 17 Minuten).
- Diese 0,29 Stunden werden dann ebenfalls mit dem Stundensatz von 100,00 € multipliziert, was zu einem zusätzlichen Betrag von 29,00 € führt.
- Die Stunden werden hier separat mit ausgewiesen.
Pauschale "Anteil indirekt %"
In diesem Beispiel wird ein Prozentsatz von 10 % auf die erbrachte Zeit angewendet.
Die Rechnung zeigt:
- SPFH: 2,85 Stunden (2 Stunden und 51 Minuten) zu einem Stundensatz von 100,00 € pro Stunde, was insgesamt 285,00 € ergibt.
- Die 285,00 € entsprechen 90 % des Endbetrags.
- Rechenweg: Um auf 100 % zu kommen, teilt man die 285,00 € durch 0,9 (weil 90 % = 0,9) und die Pauschale selbst ist der Unterschied zwischen den 100 % und den 90 % -> 316,67€−285,00€ = 31,67€.
Pauschale "Altersabhängige Pauschale"
Diese Pauschale richtet sich nach dem Alter des Klienten und wird gestaffelt nach definierten Altersgruppen berechnet. Für jede Altersgruppe gibt es einen festen Betrag, der gezahlt wird. Wenn ein Klient während eines Monats in eine neue Altersgruppe fällt, wird der Monatsbetrag anteilig berechnet.
Berechnung im Beispiel:
Gesamtzeitraum: 01.09.2024 bis 30.09.2024.
Altersabhängige Beträge im Zeitraum:
- Ab 9 Jahren: 5,00 € pro Monat.
- Ab 10 Jahren: 10,00 € pro Monat.
Geburtstag des Klienten: 23.09.2014 (wird während des Abrechnungszeitraums 10 Jahre alt).
Aufschlüsselung der Berechnung:
01.09.2024 bis 22.09.2024 (Alter: 9 Jahre):
- Zeitraum: 22 Tage von 30 Tagen (0,73 Monate).
- Betrag: 0,73 × 5,00 € = 3,65 €.
23.09.2024 bis 30.09.2024 (Alter: 10 Jahre):
- Zeitraum: 8 Tage von 30 Tagen (0,27 Monate).
- Betrag: 0,27 × 10,00 € = 2,70 €.
Gesamtsumme der Pauschale:
- 3,65 € (9 Jahre) + 2,70 € (10 Jahre) = 6,35 €.
Pauschale „pro Tag € (Abwesenheit berücksichtigt)“
Diese Pauschale wird für jeden anwesenden Tag berechnet. Dabei werden Tage, an denen eine Abwesenheit eingetragen ist, automatisch von der Berechnung ausgeschlossen. Der verbleibende Zeitraum wird auf Basis der festgelegten Pauschale pro Tag in Euro abgerechnet.
Hier ist die eingetragene Abwesenheit vom 11.11. bis 14.11 dokumentiert:
Hier sind die Tage eingestellt, an denen der Klient laut Tagesabrechnung i. d. R. anwesend ist (hier 5 Tage pro Woche):
Berechnung im Beispiel:
- Gesamtzeitraum: 01.11.2024 bis 30.11.2024 (21 Anwesenheitstage laut Tagesabrechnung in diesem Monat).
- Abwesenheit: Vom 11.11. bis einschließlich 14.11. (4 Tage).
- Tatsächliche Anwesenheit: 21 Tage - 4 Tage Abwesenheit = 17 Tage.
- Pauschalbetrag pro Tag: 5,00 €.
Berechnung des Betrags:
- Anwesenheitstage: 17 Tage.
- Pauschalbetrag: 5,00 € x 17 Tage = 85,00 €.
Pauschale „pro Tag € (Abwesenheit nicht berücksichtigt)“
Diese Pauschale wird für jeden Tag im Abrechnungszeitraum berechnet, unabhängig davon, ob eine Abwesenheit eingetragen ist. Es handelt sich um eine feste Tagespauschale, die für alle eingetragenen Tage des Zeitraums gilt.
Hier ist die Abwesenheit vom 11.11. bis 14.11 dokumentiert, die jedoch keine Auswirkung auf die Berechnung der Pauschale hat:
Hier sind die Tage eingestellt, an denen der Klient laut Tagesabrechnung i. d. R. anwesend ist (hier 5 Tage pro Woche):
Berechnung im Beispiel:
- Gesamtzeitraum: 01.11.2024 bis 30.11.2024.
- Tagespauschale: 5,00 € pro Tag.
- Tage im Abrechnungszeitraum: 21 Tage (Montag bis Freitag).
- Abwesenheiten: Abwesenheiten (z. B. 11.11.–14.11.) werden nicht berücksichtigt, daher werden für alle 21 Tage die Pauschale berechnet.
Berechnung des Betrags:
- Tagespauschale: 5,00 € × 21 Tage = 105,00 €.
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